1. Hausrecht
Die Schulanlage ist Eigentum des Schulverbandes Wolferstadt-Otting. Die Schulleiterin übt für den Schulverband (Aufwandsträger) das Hausrecht in der Schulanlage aus.
Wo täglich viele Schülerinnen und Schüler zusammenkommen, sind eine bestimmte Ordnung notwendig und gewisse Verhaltensmaßregeln unerlässlich, um einen ordentlichen Schulbetrieb sowie den sauberen und guten Zustand unserer Schule zu erhalten.
2. Betreten des Schulhauses
Ab 7.30 Uhr öffnet sich die Eingangstüre und die Schülerinnen und Schüler können das Schulhaus betreten.
Sobald die Lehrkraft, die mit dem Unterricht in der jeweiligen Klasse beginnt, das Klassenzimmer aufsperrt (spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn), gehen die Kinder in ihre Klassenzimmer.
3. Grußpflicht
Sehen die Schülerinnen und Schüler eine Lehrkraft oder andere Erwachsene zum ersten Mal während eines Schultages, so haben sie diese Personen zu grüßen.
4. Hausschuhe
Im Schulgebäude tragen alle Schülerinnen und Schüler Hausschuhe; lediglich bei warmer, trockener Witterung dürfen Sandalen in der Schule getragen werden. Hausschuhe sowie der Turnbeutel mit Sportschuhen werden am persönlichen Garderobenplatz aufbewahrt. Die Sportschuhe sind keine Hausschuhe, sie dürfen nur zum Sportunterricht angezogen werden.
5. Stundenwechsel
Müssen während des Unterrichtstages Klassenräume gewechselt werden, sollen die Klassen oder Gruppen von einer Lehrkraft geordnet in die Unterrichtsräume geführt werden.
6. Pausen
Bei schlechter Witterung Pause im Klassenzimmer.
7. Unfallgefahren
Das Rutschen und das Sitzen auf den Treppengeländern (auch bei der Eingangstreppe) und Hinauslehnen aus den Fenstern ist nicht erlaubt. Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgrundstück und an den Bushaltestellen besonders wegen der Gefahr von Gesichtsverletzungen nicht gestattet.
8. Sauberkeit auf dem Schulgrundstück
Im Schulhaus und auf dem Schulgrundstück ist auf Sauberkeit zu achten. WC-Türen sollen geschlossen bleiben. Abfälle werden richtig in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert. Jeder Schüler / Jede Schülerin ist für die Sauberkeit seines / ihres Arbeitsplatzes, des Schulhauses, des Pausenhofes und des gesamten Schulgeländes verantwortlich. Schülerinnen und Schüler, die das nicht beachten, können zu einem besonderen Ordnungsdienst herangezogen werden.
9. Schäden
Für Schäden, die eine Schülerin / ein Schüler verursacht, sind die Schülerin / der Schüler oder deren / dessen Erziehungsberechtigte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Das bezieht sich auch auf das dem Schüler / der Schülerin im Rahmen der schulischen Ausbildung anvertraute Eigentum des Schulverbands.
10. Alarm
Bei Alarm führen die Lehrkräfte ihre Klasse oder Gruppe, die sie gerade unterrichten, geordnet auf die festgelegten Warteplätze im Schulgelände, nachdem sie sich persönlich überzeugt haben, dass Fenster und Türen des Klassenraumes geschlossen sind. Am Warteplatz ist die Vollzähligkeit der Klasse festzustellen. Das Rennen, Überholen und Stoßen ist vor allem auf der Treppe höchst gefährlich und nicht zu dulden.
11. EDV und Internet
Die Nutzungsordnung zur Benutzung der EDV-Einrichtung und des Internets in der Schule ist zu beachten. Jede Lehrkraft, die die Tablets im Unterricht verwendet, sorgt dafür, dass diese nach Gebrauch ordnungsgemäß in die Koffer sortiert und aufgeladen werden.
12. Besprechung der Hausordnung
Die Hausordnung muss mindestens zu Beginn eines jeden Schuljahres und aus gegebenem Anlass von der Klassenlehrkraft mit der Klasse besprochen werden.
13. Inkrafttreten
Diese Hausordnung wurde vom Elternbeirat gebilligt, vom Schulverband genehmigt und tritt damit in Kraft.
Wolferstadt, den 08.09.2025
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