Hausordnung


 

 

 

der Grundschule Wolferstadt

 

1. Hausrecht

 

Die Schulanlage ist Eigentum des Schulverbandes Wolferstadt-Otting. Die Schulleiterin übt für den Schulverband (Aufwandsträger) das Hausrecht in der Schulanlage aus.

Wo täglich viele Schüler zusammenkommen, ist eine bestimmte Ordnung notwendig und gewisse Verhaltensmaßregeln unerlässlich, um einen ordentlichen Schulbetrieb sowie den sauberen und guten Zustand unserer Schule zu erhalten.

 

2. Betreten des Schulhauses

Ab 7.30 Uhr öffnet sich die Eingangstüre und die Schülerinnen und Schüler können das Schulhaus betreten.

Sobald die Lehrkraft, die mit dem Unterricht in der jeweiligen Klasse beginnt, das Klassenzimmer aufsperrt (spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn), gehen die Kinder in ihre Klassenzimmer.

 

3. Grußpflicht

 

Sehen die Schülerinnen und Schüler eine Lehrkraft oder andere Erwachsene zum ersten Mal während eines Schultages, so haben sie diese Personen zu grüßen.

 

4. Hausschuhe

 

Im Schulgebäude tragen alle Schüler Hausschuhe; lediglich bei warmer, trockener Witterung dürfen Sandalen in der Schule getragen werden. Hausschuhe sowie in einem Schuhbeutel die Turnschuhe werden am persönlichen Garderobenplatz aufbewahrt. Die Turnschuhe sind keine Hausschuhe, sie dürfen nur zum Sportunterricht angezogen werden.

 

5. Stundenwechsel

 

Müssen während des Unterrichtstages Klassenräume gewechselt werden, sollen die Klassen oder Gruppen von einem Lehrer geordnet in die Unterrichtsräume geführt werden.

 

6. Pausen

 

  • Das Verlassen des Schulgrundstücks ist ohne Genehmigung eines Lehrers nicht erlaubt.

 

  • Bei günstiger Witterung halten sich die Schüler auf dem Pausenhof auf. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleiterin oder eine beauftragte Lehrerin.

 

  • Pausenregelung im Haus:

 

Bei schlechter Witterung Pause im Klassenzimmer.

 

  • Während der Pause werden die Unterrichtsräume gelüftet.

 

  • Spiele, bei denen Mitschüler nicht behindert oder belästigt werden, sind während der großen Pause erlaubt und erwünscht. Schulleiter und Aufsicht sorgen dafür, dass alle Schüler die Möglichkeit zum Spielen in der Pause haben.

 

7. Unfallgefahren

 

Das Rutschen und das Sitzen auf den Treppengeländern (auch bei der Eingangstreppe) und Hinauslehnen aus den Fenstern ist nicht erlaubt. Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgrundstück und an den Bushaltestellen besonders wegen der Gefahr von Gesichtsverletzungen nicht gestattet.

 

8. Sauberkeit auf dem Schulgrundstück

 

Im Schulhaus und auf dem Schulgrundstück ist auf Sauberkeit zu achten. WC-Türen sollen geschlossen bleiben. Abfälle gehören richtig sortiert in die dafür vorgesehenen Behälter. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes, des Schulhauses, des Pausenhofes und des gesamten Schulgeländes verantwortlich. Schüler, die das nicht beachten, können zu besonderem Ordnungsdienst herangezogen werden.

 

9. Schäden

 

Für Schäden, die ein Schüler verursacht, sind der Schüler oder dessen Erziehungs-berechtigte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Das bezieht sich auch auf das dem Schüler im Rahmen der schulischen Ausbildung anvertraute Eigentum des Schulverbands.

 

10. Alarm

 

Bei Alarm führen die Lehrer ihre Klasse oder Gruppe, die sie gerade unterrichten, geordnet auf die festgelegten Warteplätze im Schulgelände, nachdem sie sich persönlich überzeugt haben, dass Fenster und Türen des Klassenraumes geschlossen sind. Am Warteplatz ist die Vollzähligkeit der Klasse festzustellen. Das Rennen, Überholen und Stoßen ist vor allem auf der Treppe höchst gefährlich und nicht zu dulden.

 

11. EDV und Internet

 

Die Nutzungsordnung zur Benutzung der EDV-Einrichtung und des Internets in der Schule ist zu beachten.   

 

12. Besprechung der Hausordnung 

Die Hausordnung muss mindestens zu Beginn eines jeden Schuljahres und aus gegebenem Anlass von der Klassenlehrerin mit der Klasse besprochen werden.

 

13. Inkrafttreten

 

Diese Hausordnung wurde vom Elternbeirat gebilligt, vom Schulverband genehmigt und tritt damit in Kraft.

 

 

 

 

Wolferstadt, den 15.10.2021